Ursprungszeugnisse basieren auf den autonomen/nationalen Ursprungsregeln und werden ausschliesslich von den Handelskammern beglaubigt.
Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen Gründen verlangt werden, z.B. zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften oder als weiteres Dokument bei Akkreditivgeschäften. Durch die Vorlage eines Ursprungszeugnisses wird aber keine Zollfreiheit gewährt (ev. Zollreduktion).
In einigen, vorwiegend arabischen Ländern wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.
Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigt die Glarner Wirtschaftskammer auch andere Dokumente und Atteste.
Auskünfte über die Vorschriften einzelner Länder bezüglich Ursprungsdokumenten erteilt Ihnen gerne die Beglaubigungsabteilung der Glarner Wirtschaftskammer unter Kontakt-Email Beglaubigungen
oder Glarner Wirtschaftskammer, Schweizerhofstrasse 14, CH-8750 Glarus
T +41 (0) 55 640 61 21
Schalteröffnungszeiten und telefonisch erreichbar
von Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 11:30 I 13:30 bis 16:30 Uhr und
am Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr geöffnet
AUSBAU DIGITALER DIENST AB JANUAR 2024
Der Schalter Beglaubigungsdienst der Glarner Wirtschaftskammer hat ab 2024 neue Öffnungszeiten bzw. der digitale Dienst wird weiter ausgebaut.
Am Montag werden grundsätzlich nur noch e-origins ausgestellt, physisch bleibt der Schalter geschlossen. Ab Dienstag gelten die bisherigen Zeiten:
Vertretung Beglaubigungsdienst durch die IHK St. Gallen-Appenzell vom Montag, 31. März bis 4. April 2025
Unser Beglaubigungsdienst wird vom Montag, 31. März 2025 bis Freitag, 4. April 2025 durch die IHK St. Gallen-Appenzell vertreten.
Für die Einreichung von Beglaubigungsgesuchen während dieser Zeit kann wie folgt vorgegangen werden:
Zeitraum: Montag, 31. März 2025 bis Freitag, 4. April 2025
Zu verwendende Gesuchsformulare:
Formulare und Gebühren von der Glarner Wirtschaftskammer, zu finden unter:
https://www.glwk.ch/portals/0/downloads/dokumente/beglaubigungsgesuch_ursprungszeignis.pdf?1655986187043
Gebühren:
https://www.glwk.ch/portals/0/downloads/dokumente/gebuehrentarif.pdf?1655986187043
Ausfüllen der Formulare:
Das Formular können Sie wie gewohnt ausfüllen. Um die Gesuchbearbeitung für Sie wie auch die IHK St. Gallen-Appenzell so reibungslos wie möglich zu gestalten ist es wichtig, dass die Gesuchsunterlagen korrekt ausgefüllt und vollständig eingereicht werden.
Bitte denken Sie daran, einen ausreichend frankierten und adressierten Rückantwortumschlag beizulegen.
Einreichung der Gesuche nur über den Postweg oder e-Origin möglich:
Die Gesuche können während dieser Zeit ausschliesslich auf dem Postweg oder über das e-Origin eingereicht werden.
Gesuche auf dem Postweg bitten wir Sie an folgende Adresse zuzustellen:
Industrie- und Handelskammer
St. Gallen-Appenzell
Abteilung Legalisation
Gallusstrasse 16
Postfach
9001 St. Gallen
Mail: legalisation@ihk.ch
Telefon +41 (0)71 224 10 20
Website: https://www.ihk.ch/