Ursprungszeugnisse basieren auf den autonomen/nationalen Ursprungsregeln und werden ausschliesslich von den Handelskammern beglaubigt.
Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen Gründen verlangt werden, z.B. zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften oder als weiteres Dokument bei Akkreditivgeschäften. Durch die Vorlage eines Ursprungszeugnisses wird aber keine Zollfreiheit gewährt (ev. Zollreduktion).
In einigen, vorwiegend arabischen Ländern wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.
Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigt die Glarner Wirtschaftskammer auch andere Dokumente und Atteste.
Auskünfte über die Vorschriften einzelner Länder bezüglich Ursprungsdokumenten erteilt Ihnen gerne die Beglaubigungsabteilung der Glarner Wirtschaftskammer unter Kontakt-Email Beglaubigungen
oder Glarner Wirtschaftskammer, Schweizerhofstrasse 14, CH-8750 Glarus
T +41 (0) 55 640 61 21
Schalteröffnungszeiten und telefonisch erreichbar
von Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 11:30 I 13:30 bis 16:30 Uhr und
am Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr geöffnet.
AUSBAU DIGITALER DIENST AB JANUAR 2024
Der Schalter Beglaubigungsdienst der Glarner Wirtschaftskammer hat ab 2024 neue Öffnungszeiten bzw. der digitale Dienst wird weiter ausgebaut.
Am Montag werden grundsätzlich nur noch e-origins ausgestellt, physisch bleibt der Schalter geschlossen. Ab Dienstag gelten die bisherigen Zeiten: