Export / Beglaubigungen / Carnet A.T.A. Export- und Beglaubigungsdienstag der Glarner Wirtschaftskammer Schweizerhofstrasse 14 CH-8750 Glarus T +41 (0) 55 640 61 21 Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00 bis 11.30 | 13.30 bis 16.30 Uhr Montag, Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr Kontakt-Email Beglaubigungen Das Carnet A.T.A. ist ein Reisepass für die vorübergehende Ein- und Wiederausfuhr von Waren Das Carnet A.T.A. ist in rund 70 Ländern ein international anerkanntes Zollpapier. Das Carnet A.T.A. ist ein Jahr gültig und findet u.a. Verwendung für Warenmuster, Berufs- und Sportausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut. Wenn Sie mit dem Carnet A.T.A. den Zoll passieren ersparen Sie sich die Zollkosten und die MWST müssen Sie an der Grenze keine Sicherheiten hinterlegen profitieren Sie von einem einfachen Zollverfahren mit einem einzigen Dokument Das Carnet A.T.A. ermöglicht Ihnen die Zollformalitäten zu fixen Kosten abzuwickeln die Ware in mehreren Ländern hintereinander zoll- und MWST-frei einzuführen die Ware während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr bei unterschiedlichen Reisen ein- und wiederauszuführen bei der Rückkehr die Ware mit vereinfachten Formalitäten wiedereinzuführen Wie kommen Sie zu Ihrem Carnet A.T.A.? Für Firmen, Betriebsstätten oder Privatpersonen mit Sitz bzw. Wohnort im Kanton Glarus stellt sich die Zürcher Handelskammer (beglaubigung@zhk.ch / 044 217 40 40) für die Ausstellung der entsprechenden Papiere zur Verfügung. Die Mitarbeiter der jeweiligen Exportabteilungen sind Ihnen bei allfälligen Fragen jederzeit gerne behilflich. Öffnungszeiten und Adressen der Schweizer Zolldienststellen Schweizer Zollstellen Mehr erfahren
Wahrung der Interessen der freien Wirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden, Organisationen, Verbänden und Medien durch: Beteiligung an Vernehmlassungen auf Kantons- und Bundesebene Vertretung in Kommissionen und Aufsichtsgremien, die wirtschafts- und bildungspolitische Aufgaben wahrnehmen Information der Öffentlichkeit (PR-Aufgaben)
Dienstleistungen für Mitgliedfirmen und Aussenstehende Ursprungszeugnisstelle Carnets ATA (Dienstleistung der Zürcher Handelskammer) Auskunftsdienst, Rechtsberatung und Medienberatung Fachseminare, Symposien, Tagungen und Vorträge für Mitglieder und Aussenstehende Vermittlung von Wirtschaftskenntnissen und Förderung des Gedankenguts der freien Wirtschaft durch Schulung von Kaderleuten, Lehrern und Schülern Beteiligung an Messen und Ausstellungen Informationsvermittlung durch regelmässig erscheinendes Bulletin und den Jahresbericht Vermittlung von Informationen, welche Institutionen auf Bundesebene anbieten Mitträgerschaft der Ausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie in Graubünden / Glarus
Kontaktpflege zwischen den Mitgliedfirmen Jahresversammlung mit Fachvortrag, Diskussion und anschliessendem Steh-Apéro Tagungen über Personalfragen und zu aktuellen Problemen des Wirtschaftsraumes Glarnerland
Kontaktpflege zu anderen Wirtschaftsorganisationen economiesuisse Switzerland Global Enterprise Gewerbeverband des Kanton Glarus Kontaktstelle für Wirtschaft des Kantons Glarus zu den Schweizer Industrie- und Handelskammern (SIHK) und im speziellen, von Fall zu Fall, mit den Handelskammern der Ostschweiz (SG, TG, GR und FL)
Imagepflege der Wirtschaft im Wirtschaftsraum Glarnerland Medienworkshops Mithilfe in der Medienarbeit von Mitgliedfirmen Systematische Medienarbeit zur Hebung des Ansehens des Kantons Glarus als attraktiver Wohn,- Wirtschafts- und Erholungsraum
E-ORIGIN Nutzen Sie die Vorteile unserer Dienstleistung e-origin und lassen Sie Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Atteste, Bescheinigungen und andere Exportdokumente auf elektronischem Weg beglaubigen. Damit lässt sich der Postweg und viel Zeitaufwand einsparen. Die entsprechenden Dokumente werden bei der jeweiligen Handelskammer elektronisch gestempelt und Ihnen in elektronischer Form wieder zurückgesendet. Die beglaubigten Dokumente können dann bequem am eigenen Arbeitsplatz ausgedruckt werden. NUTZUNG Sie benötigen für die Einführung von e-origin lediglich eine Internetverbindung, einen Farbdrucker, eine aktuelle Version des Acrobat Reader sowie einen Webbrowser. Zudem ist eine vertragliche Vereinbarung mit der entsprechenden Handelskammer zur Nutzung des Systems notwendig. Die Beglaubigungsstellen können Vereinbarungen im Sinne von Artikel 20 VUB abschliessen. Mehr erfahren