Geschäfte Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorstand der Glarner Wirtschaftskammer empfiehlt wie folgt abzustimmen:
Nein zur Prämienentlastungs-Initiative
Die Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10% ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Bund und Kantone sollen die Prämienverbilligung erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung übernehmen soll. Das würde Mehrkosten von, gem. Botschaft des Bundesrat, von rund 12 Mrd. Franken pro Jahr per 2023 verursachen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben aber einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Heute verbilligt der Bund die Prämien automatisch stärker, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen. Die Kantone sollen dies auch tun. Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet sie, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Für die Kantone entstünden Mehrkosten von mindestens 360 Mio. Franken, für den Bund dagegen keine.
Die Finanzierung der Initiative verursacht Steuererhöhungen. Die sehr hohen Ausgaben von bis zu 12 Mrd. Franken können kaum durch Einsparungen bei anderen Staatsaufgaben kompensiert werden. Der Bund kämpft bereits mit hohen Defiziten. Erhebliche Mehrbelastungen können entsprechend nur noch über Steuererhöhungen finanziert werden. Diese belasten Mittelstand, Familien und KMU am stärksten. Für den Mittelstand, der mit der Initiative entlastet werden sollte, ist sie eine Mogelpackung.
Die Initiative hätte ebenfalls zur Folge, dass höhere Arbeitspensen unattraktiv werden. Ein höheres Einkommen würde dann eine höhere Prämie bedeuten. Das inländische Arbeitskraftpotential wird ohne Not weiter ausgedünnt und der Fachkräftemangel verschärft.
Darum lehnen Sie die Initiative ab und stimmen Sie so dem indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zu.
Erklärvideo:
https://lnkd.in/g7eta_3X
NEIN zur Kostenbremse-Initiative
Die Initiative will eine Kostenbremse einführen. Künftig sollen die Lohnentwicklung und das Wirtschaftswachstum vorgeben, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung maximal steigen dürfen.
Der Bund muss zusammen mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern Massnahmen ergreifen, damit das Kostenwachstum im zulässigen Rahmen bleibt. Wie die Löhne und die Wirtschaftsentwicklung konkret gemessen und welche Massnahmen ergriffen würden, gibt die Initiative nicht vor. Dies müsste das Parlament im Gesetz festlegen.
Die Kostenbremse-Initiative verspricht viel, setzt aber am völlig falschen Ort an. Sie würde zu einer Rationierung der Gesundheitsleistungen führen. Um die Kosten in den Griff zu bekommen, gibt es bessere Rezepte – wie den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament.
Darum lehnen Sie die Initiative ab.
Erklärvideo:
https://lnkd.in/g3dj8dMk
Ja zum Stromgesetz
Mehr unter www.stromgesetz-ja.ch
Geschätzte Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren
Gleich über zwei zukunftsträchtige AHV-Vorlagen stimmt das Schweizer Stimmvolk am 3. März 2024 ab: Sowohl über die kostspielige und unnötige Initiative für eine 13. AHV sowie über die innovative Renteninitiative.
Die Vorlage für die 13. AHV verlangt eine Erhöhung der AHV-Rente um 8.3 Prozent für alle Rentnerinnen und Rentner. Bereits heute steuert die AHV in grossen Schritten auf ein Finanzloch in Milliardenhöhe zu. Der mit der Initiative geforderte AHV-Ausbau würde die Mehrkosten noch früher und stärker anwachsen lassen. Die negativen Folgen wären sofort spürbar: Höhere Mehrwertsteuern bzw. höhere Lohnabgaben. Das bedeutet höhere Preise für Güter und Dienstleistungen oder weniger Lohn für Angestellte. Unter dem Strich: Weniger Geld im Portemonnaie.
Die Initiative treibt die AHV in den Runin: Der AHV droht ab 2030 das Geld auszugehen. Es braucht deshalb dringend Reformschritte. Die Initiative für eine 13. AHV-Rente tut aber genau das Gegenteil und verursacht zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe.
Der Mittelstand wird geschröpft: Zur Finanzierung des AHV-Ausbaus bräuchte es eine deutliche Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. Lohnabgaben. Das trifft den Mittelstand besonders hart.
Verteilung nach Giesskannenprinzip - auch für "Milionäre": Die Initiative ist unfair und unsozial. Der AHV-Zuschlag wird nach dem Giesskannenprinzip verteilt. Wer bereits eine hohe Rente bezieht, kriegt den grössten Zuschlag.
Die zweite Abstimmungsvorlage, die Renteninitiative der Jungfreisinnigen, sieht zusätzlich zu Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung vor. Damit trägt sie der steigenden Lebenserwartung Rechnung und sichert eine langfristige Finanzierung der AHV. Denn angesichts der finanziellen Schieflage der AHV sind trotz der angenommenen Reform «AHV 21» weitere strukturelle Reformen des wichtigsten Sozialwerks der Schweiz dringend nötig. Nur so ist gesichert, dass auch künftige Generationen von einer Rente aus der ersten Säule profitieren können Link zu renten-sichern.
Mehr zu den Abstimungsvorlagen unter Volksabstimmung vom 3. März 2024
Geschätzte Stimmübergerinnen und Stimmbürger, am 3. März geht’s um uns alle. Setzen Sie ein Zeichen, zum Wohl der Gesellschaft und der Stabilität unserer AHV. Sagen Sie Nein zur 13. AHV-Rente und Ja zur Renteninitiative. Aus Verantwortung für die heutige Gesellschaft, aus Fürsorge für die Generation von morgen. Und nicht zuletzt, um uns die berechtigte Bewunderung aus dem Ausland für unseren Gemeinschaftssinn zu erhalten.
Johannes Läderach
Präsident Glarner Wirtschaftskammer
Beitrag der glwk in der Südostschweiz - Glarner Nachrichten: